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„Slam Poetry“ zum Gedenken an die Befreiung des KZ Auschwitz

Am 27. Januar 1945 befreite die Rote Armee das Konzentrationslager Auschwitz. Die 73. Jährung dieses Tages nehmen die OrganisatorInnen zum Anlass, gemeinsam mit Jugendlichen der Opfer des Holocausts zu Gedenken. Die Veranstaltung soll jungen Erwachsenen die Möglichkeit geben, sich mit historischen Ereignissen und deren Bedeutung für Gegenwart und Zukunft zu beschäftigen.

 

Junge Menschen werden selbstgeschriebene Texte vortragen. Sie versuchen, sich durch das Medium Sprache mit ihrer Verantwortung für die Zukunft auseinander zu setzen. Die Veranstaltung bezieht sich insbesondere auf den Ansatz des ehemaligen Bundespräsidenten Herzog, der die Wichtigkeit betonte, eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirke. Mit dem „Poetry Slam“ hat sich unter Jugendlichen ein Dichterwettstreit etabliert, bei dem sie selbst verfasste Texte auf ihre eigene Weise vortragen. Über diese Veranstaltungsart haben sich auch junge Leute gefunden, die sich Gedanken machen, diese zu Papier bringen und als „Slam Poetry“ mit anderen Menschen teilen. Die jungen Dichter und Dichterinnen versuchen, sich anhand eigener Texte mit Themen wie Verfolgung und Vertreibung, aber auch mit Erinnern und Verantwortung auseinander zu setzen. Nun wird es im Rahmen der Gedenkveranstaltung keinen Wettstreit geben. Es wird vielmehr die Auseinandersetzung mit den Texten selbst und den Bezügen, die diese zu Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft herstellen, im Vordergrund stehen. Im Anschluss an die Slam Poetry wird an dem Platz, an dem ehemals die Friedberger Synagoge stand, der Opfer des Holocausts gedacht.

Rückblick auf vergangene Veranstaltung hier:

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Die Veranstaltung wird organisiert vom Jugendhaus Junity und der Antifaschistischen Bildungsinitiative.
Moderation: Thorsten Zeller Einlass ist am 27.01. ab 18:30 Uhr, Beginn 19:00 Uhr im Jugendhaus Junity, Burgfeldstrasse 19 in Friedberg. Der Eintritt ist frei.

Link FB-Veranstaltung hier:

Die Veranstalter*innen behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.